Bei einer Vielzahl unserer Veranstaltungen können folgende Ermäßigungen auf die Kursgebühr gewährt werden:
- Schüler*innen, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Schwerbeschädigte erhalten eine Ermäßigung von etwa 10 %.
- Personen, die ALG II / HLU empfangen, bzw. bei geringem Familieneinkommen erhalten 50 % Sozialermäßigung.
- Inhaber des Sozialregion Karlsruher (Kinder-)Passes erhalten für bestimmte Kurse 50 % Ermäßigung bzw. können ihre entsprechenden Bildungsgutscheine bei uns einlösen.
- Leistungsberechtigten Personen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können ihre Gutscheine (bis zu 120 EUR im Jahr) für die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben bei uns einlösen.
- Das Landesprogramm STÄRKE unterstützt Eltern im Erziehungsalltag. Erziehende in besonderen Lebenslagen können kostenlos an den Kursen teilnehmen. Die Erfüllung der Voraussetzungen wird von der vhs geprüft.
Bitte sprechen Sie uns hierauf an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtig zu wissen: Der Ermäßigungsanspruch ist bei der Anmeldung nachzuweisen.
Von einer Ermäßigung ausgenommen sind u.a. durch Dritte geförderte Lehrgänge, Exkursionen, Studienfahrten und -reisen, verbilligte Sonderprogramme, Material/Lebensmittel- und Skriptkosten sowie Prüfungsgebühren.