Liebe Teilnehmende, liebe Kursleitungen,
mit der neuen Corona-Verordnung gelten ab dem 3. April 2022 neue Regeln. Ab dann müssen Kursleitungen und Teilnehmende keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr vorlegen.
Um den vhs-Betrieb so sicher wie möglich zu gestalten, sollten jedoch folgende allgemeine Empfehlungen (s. Corona-Verordnung § 2) befolgt werden: